Allge­mei­ne Mietbe­din­gun­gen für Mietwaa­gen und Messgeräte

  1. Die Mietwaa­gen und Messge­rä­te sind und verblei­ben im Eigen­tum der AAAgi­ler GmbH. Nach Mietzeit­en­de sind die Mietge­gen­stän­de unver­züg­lich durch den Mieter in geeig­ne­ter Verpa­ckung zurück­zu­sen­den (d.h. ein Werktag nach Ende des Mietzeit­rau­mes). Die Versen­dung zum Mieter einge­hend erfolgt einge­hen vor Beginn des verein­bar­ten Mietzeit­rau­mes. Versand von und zum Vermie­ter­la­ger erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. In der Rhein-Main-Neckar-Region liefern wir auf Wunsch auch gegen Erstat­tung der Fahrt­kos­ten (EUR 0,50 pro gefah­re­nen km) direkt.
  2. Sollte einmal ein Waagen­typ oder Messge­rät­typ nicht verfüg­bar sein, behal­ten wir uns vor vergleich­ba­re Waagen hinsicht­lich Ables­bar­keit und maxima­len Wägen­be­reich zu liefern.
  3. Jeder Verlän­ge­rungs­tag über die verein­bar­te Mietzeit hinaus kostet zusätz­lich EUR 20 je Leihwaa­ge und Messge­rät netto. Eine Verlän­ge­rung ist nur mit vorhe­ri­ger Zustim­mung der Vermie­ters zulässig.
  4. Die Mietwaa­gen und Messge­rä­te sind sauber zurück­zu­ge­ben. Falls dies nicht der Fall ist, wird zusätz­lich EUR 15 je Mietwaa­ge als Reini­gungs­pau­scha­le berechnet.
  5. Die mitge­lie­fer­te Verpa­ckung ist ebenfalls pfleg­lich zu behan­deln und die Waagen sind in dieser zurück­zu­sen­den. Wir die Verpa­ckung beschä­digt oder nicht mitzu­rück­ver­sen­det, ist der Mieter zur Kosten­er­stat­tung verpflichtet. 
  6. Mietge­gen­stän­de hat der Mieter bei Überga­be sofort zu prüfen und sorgfäl­tig zu behan­deln. Unter­blie­be­ne Rüge bei Überga­be bedeu­tet Vollstän­dig­keit und Geeig­ne­t­heit für Vertrags­ge­brauch. Der Mieter hat jeden Schadens­ein­tritt nach Überga­be sofort zu melden.
  7. Der Mieter hat die an den überlas­se­nen Mietge­rä­ten eintre­ten­den Schäden (einschließ­lich durch Diebstahl) zu vertre­ten, auch bei Vorlie­gen einfa­cher Fahrläs­sig­keit. Einge­tre­te­ne Schäden hat der Mieter zu ersetzen.
  8. Bei mehrjäh­ri­gen Mietver­trä­gen (z. B. für mehre­re Inven­tu­ren in den Folge­jah­ren) hat die Reser­vie­rung der Waagen mindes­tens drei Monate vor dem jewei­li­gen Mietbe­ginn zu erfol­gen. Nur dann kann eine Verfüg­bar­keit garan­tiert werden.