Ratgeber Inventur & Waagen

Warum wir ausschließlich KERN & SOHN Inventurwaagen vermieten

Ein Kunde – ein namhaftes Industrieunternehmen – fragte uns einmal, ob wir nicht auch Waagen anderer Hersteller anbieten könnten. Der Wunsch fiel auf einen multinationalen Konzern, der sich selbst als Weltmarktführer bezeichnet. Doch beim Vergleich wurde klar: Die Zählwaagen von KERN & SOHN überzeugen nicht nur mit fairen Preisen, sondern auch mit einer bis zu 10-fach besseren Messgenauigkeit (u. a. Auflösung, Linearität, Reproduzierbarkeit).

👉 Deshalb setzen wir bei Mietwaagen für Inventuren konsequent auf die Qualität von KERN & SOHN.

Ratgeber Inventur und Waagen
Ratgeber Inventur und Waagen

Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur (GoI)

Für eine rechtskonforme Inventur müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Nachprüfbarkeit
  • Einzelerfassung der Bestände
  • Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

(Quelle: Haufe Inventurgrundsätze)


Wann muss eine Inventur durchgeführt werden?

In Deutschland gilt die Pflicht zur jährlichen Inventur gemäß § 241 HGB.

  • Stichtagsinventur: meist 10 Tage vor oder nach Bilanzstichtag.
  • Zeitverschobene Inventur: 3 Monate vor bis 2 Monate nach Bilanzstichtag.
  • Besonders wichtig bei wertvollen oder verderblichen Gütern.

Da viele Unternehmen unterschiedliche Geschäftsjahre haben, steigt die Nachfrage nach Inventurwaagen zum Mieten besonders stark in den Monaten November und Dezember, aber auch saisonal zu anderen Zeiten.


Ablauf einer Inventur – Schritt für Schritt

Eine Inventur gliedert sich in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.

Vorbereitung

  • Inventurtermin festlegen und Mitarbeiter informieren
  • Inventurleiter & Inventurteam bestimmen
  • Inventuranweisung erstellen/aktualisieren
  • Hilfsmittel bereitstellen (Scanner, Zählwaagen mit Summen-/Zählfunktion, Zählzettel, Taschenrechner ggf. mit Drucker, Stromversorgung)
  • Lagerpläne und Übersichtslisten erstellen
  • ERP-System prüfen
  • Externe Lager & Lieferanten einbeziehen

Durchführung

  • Zählzettel verwenden oder Scanner einsetzen
  • Die Zählung erfolgt frei, ohne dass die Mitarbeiter den aktuellen Lagerbestand im ERP-System kennen!
  • Besonders wertvolle oder für die Produktion kritische Bestände doppelt zählen
  • Ggf. eigene Mitarbeiter zur Kontrolle der Zählergebnisse in Außenlagern senden.
  • Ergebnisse direkt im ERP-System erfassen
  • Abweichungen kontrollieren und korrigieren
  • Wirtschaftsprüfer legen Stichproben fest und prüfen diese

Nachbereitung

  • Nachbereitung & Dokumentation
  • Abweichungen klären, Ursachen identifizieren und dokumentieren
  • Inventurbericht erstellen
  • Review-Meeting durchführen („Lessons Learned“)
  • Unterlagen für 10 Jahre archivieren

Warum Zählwaagen die Inventur erleichtern

Zählwaagen sind präzise, effizient und zuverlässig. Vorteile:

  • Genauigkeit: auch kleinste Teile werden korrekt erfasst
  • Zeitersparnis: schneller als manuelles Zählen
  • Fehlerreduktion: kein Einfluss menschlicher Zählfehler
  • Bessere Bestandsverwaltung: weniger Fehlbestände
  • Reproduzierbare Ergebnisse

Beispiel: Statt 1.000 Schrauben per Hand zu zählen, ermittelt die Inventurwaage die Stückzahl sekundenschnell über das Gewicht.

Bei uns erhalten Sie nur Waagen von KERN & SOHN mit möglichst einheitlicher Bedienung, um Fehlmessungen durch die Mitarbeiter zu vermeiden. (Bei anderen Vermietern / Waagenhändlern erhalten Sie i. d. R. ein Mischmasch von alten Waagen und von unterschiedlichen Herstellern.)


Auswahl der richtigen Inventurwaage

Wichtige Kriterien:

  • Maximalgewicht
  • Kleinstes Teilegewicht (Auflösung der Waage mind. 10× genauer)
  • Maße und Einsatzort
  • Stromversorgung über Steckdose oder per Akku
  • Eichung oder Kalibrierung notwendig?

Orientierung für den Einsatzbereich:

  • bis 6 kg: elektronische Bauteile, O-Ringe, Kunststoffteile
  • bis 30 kg: Standardschrauben
  • bis 60 kg: Muttern, Bolzen, schwere Teile
  • 60 kg: Paletten- und Bodenwaagen

Kalibrierung und Eichung von Waagen – der Unterschied

  • Kalibrierung (DAkkS): notwendig, wenn die Waage Teil eines Qualitätsmanagement-Systems (z. B. ISO 9001, GMP, FDA) ist. Empfohlene Rekalibrierung: alle 6–12 Monate (bei geringer Verwendung auch 24 Monate).
  • Eichung (gesetzlich vorgeschrieben): wenn die Waage im geschäftlichen Verkehr (Verkauf von Waren), in der Apotheke oder für Fertigpackungen verwendet wird. Gültigkeit meist 2 Jahre, standortgebunden.

👉 Für Inventurwaagen reicht in der Regel eine DAkkS-Kalibrierung – eine amtliche Eichung ist nicht erforderlich.


Fazit

Eine professionell geplante Inventur spart Zeit, Kosten und verhindert Bestandsdifferenzen. Mit den präzisen Inventurwaagen von KERN & SOHN profitieren Unternehmen von maximaler Genauigkeit, rechtssicherer Dokumentation und reibungslosen Abläufen.

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