Warum wir ausschließlich KERN & SOHN Inventurwaagen vermieten
Ein Kunde – ein namhaftes Industrieunternehmen – fragte uns einmal, ob wir nicht auch Waagen anderer Hersteller anbieten könnten. Der Wunsch fiel auf einen multinationalen Konzern, der sich selbst als Weltmarktführer bezeichnet. Doch beim Vergleich wurde klar: Die Zählwaagen von KERN & SOHN überzeugen nicht nur mit fairen Preisen, sondern auch mit einer bis zu 10-fach besseren Messgenauigkeit (u. a. Auflösung, Linearität, Reproduzierbarkeit).
👉 Deshalb setzen wir bei Mietwaagen für Inventuren konsequent auf die Qualität von KERN & SOHN.
Ratgeber Inventur und Waagen
Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur (GoI)
Für eine rechtskonforme Inventur müssen folgende Punkte erfüllt sein:
In Deutschland gilt die Pflicht zur jährlichen Inventur gemäß § 241 HGB.
Stichtagsinventur: meist 10 Tage vor oder nach Bilanzstichtag.
Zeitverschobene Inventur: 3 Monate vor bis 2 Monate nach Bilanzstichtag.
Besonders wichtig bei wertvollen oder verderblichen Gütern.
Da viele Unternehmen unterschiedliche Geschäftsjahre haben, steigt die Nachfrage nach Inventurwaagen zum Mieten besonders stark in den Monaten November und Dezember, aber auch saisonal zu anderen Zeiten.
Ablauf einer Inventur – Schritt für Schritt
Eine Inventur gliedert sich in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
Vorbereitung
Inventurtermin festlegen und Mitarbeiter informieren
Zählwaagen sind präzise, effizient und zuverlässig. Vorteile:
Genauigkeit: auch kleinste Teile werden korrekt erfasst
Zeitersparnis: schneller als manuelles Zählen
Fehlerreduktion: kein Einfluss menschlicher Zählfehler
Bessere Bestandsverwaltung: weniger Fehlbestände
Reproduzierbare Ergebnisse
Beispiel: Statt 1.000 Schrauben per Hand zu zählen, ermittelt die Inventurwaage die Stückzahl sekundenschnell über das Gewicht.
Auswahl der richtigen Inventurwaage
Wichtige Kriterien:
Maximalgewicht
kleinstes Teilegewicht (Auflösung der Waage mind. 10× genauer)
Maße und Einsatzort
Eichung oder Kalibrierung notwendig?
Orientierung für den Einsatzbereich:
bis 6 kg: elektronische Bauteile, O-Ringe, Kunststoffteile
bis 30 kg: Standardschrauben
bis 60 kg: Muttern, Bolzen, schwere Teile
60 kg: Paletten- und Bodenwaagen
Kalibrierung und Eichung von Waagen – der Unterschied
Kalibrierung (DAkkS): notwendig, wenn die Waage Teil eines Qualitätsmanagement-Systems (z. B. ISO 9001, GMP, FDA) ist. Empfohlene Rekalibrierung: alle 6–12 Monate (bei geringer Verwendung auch 24 Monate).
Eichung (gesetzlich vorgeschrieben): wenn die Waage im geschäftlichen Verkehr (Verkauf von Waren), in der Apotheke oder für Fertigpackungen verwendet wird. Gültigkeit meist 2 Jahre, standortgebunden.
👉 Für Inventurwaagen reicht in der Regel eine DAkkS-Kalibrierung – eine amtliche Eichung ist nicht erforderlich.
Fazit
Eine professionell geplante Inventur spart Zeit, Kosten und verhindert Bestandsdifferenzen. Mit den präzisen Inventurwaagen von KERN & SOHN profitieren Unternehmen von maximaler Genauigkeit, rechtssicherer Dokumentation und reibungslosen Abläufen.
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